Gesetze / FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
FSAAKV§ 6
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft.
Änderungsverlauf
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13.02.1996 Ausfertigung
§ 6 eingefügt und umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 1996 (BGBl. I 215)
BGBl. 1996 I S. 215
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.