Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 33
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BVerwG, 18.04.2017 – 9 B 54/16Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; FlurbereinigungsverfahrenZitiert von 59
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Die Länder können die Vornahme der Wertermittlung sowie die Bekanntgabe und Feststellung der Wertermittlungsergebnisse abweichend regeln.