Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 155
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2015 – 9 C 10538/15Zitiert von 1
- VG Köln, 08.07.2011 – 18 K 191/11Zitiert von 1
- OVG NRW, 04.11.1997 – 15 A 1390/96Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/155#abs-1 (1)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/155#abs-2 (2) Soweit in Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder auf Vorschriften des Umlegungsgesetzes, der Reichsumlegungsordnung sowie der Ersten und Zweiten Verordnung zur Reichsumlegungsordnung sowie sonstiger nach Absatz 1 aufgehobener Vorschriften verwiesen ist, gilt dies als Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.