Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 112
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- OVG Niedersachsen, 20.11.2018 – 15 KF 27/17Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 25.06.2018 – 15 KF 29/17Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für das Zustellungsverfahren gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes. Daneben gilt die in § 113 geregelte Sonderart der Zustellung.