Gesetze / Landesrecht Sachsen / FlurbEntVO · SächsGVBl. 2019 Nr. 7, S. 291, Fsn-Nr. 211-2.11/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzer der Widerspruchsausschüsse bei den oberen Flurbereinigungsbehörden

4 Normen · Ausgangsfassung vom 09.04.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ansprüche der ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzer
  3. § 2 Reisekostenvergütung
  4. § 3 Entschädigung für Zeitversäumnis
  5. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    09.04.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. April 2024 (SächsGVBl. S. 445)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    12.04.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.04.2021, Artikel 2

    SächsGVBl. 2021 S. 517

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).