Art 3 Anwendungsbereich
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 107
Nach Gewicht
- EuGH, 06.03.2025 – C-20/24Zitiert von 1
- BGH, 04.06.2024 – X ZR 89/23Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung bei durchgeführtem Flug mit Flugverspätung trotz Annullierung der Pauschalreise; Voraussetzungen eines reduzierten Tarifs
- BGH, 04.06.2024 – X ZR 163/23
- BGH, 04.06.2024 – X ZR 124/23Zitiert von 1
- BGH, 04.06.2024 – X ZR 110/23
- EuGH, 10.07.2008 – C-173/07Fluggastrechte: Keine Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung auf den Rückflug aus einem Drittstaat bei einer Hin- und Rückreise KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 04.03.2026 – 18 U 153/24
- LG Frankfurt am Main, 20.01.2026 – 2-24 S 23/25
- EuGH, 11.12.2025 – C-965/25
107 Entscheidungen zu Art 3 FluggastrechteVO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-2 (2) Absatz 1 gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste
a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und — außer im Fall einer Annullierung gemäß Artikel 5 — sich
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b) von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besassen, auf einen anderen Flug verlegt wurden, ungeachtet des Grundes hierfür.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-3 (3)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-4 (4)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-5 (5)
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/3#abs-6 (6)