§ 16 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Stand: 10.06.2019
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- VG Wiesbaden, 15.05.2020 – 6 K 806/19.WIZitiert von 3
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Das Bundeskriminalamtgesetz findet entsprechende Anwendung, soweit in diesem Gesetz keine spezielleren Regelungen enthalten sind.