Gesetze / Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung

FlugBelWertV

§ 10 Durchschnittlicher Marktwert

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FlugBelWertV/10#abs-1 (1) Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Flugzeugs für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FlugBelWertV/10#abs-2 (2) § 9 Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 9 § 11