nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 FlugBelWertV — Durchschnittlicher Marktwert

Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Flugzeugs für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.

(2) § 9 Absatz 2 gilt entsprechend.