Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglärmschutzverordnung Paderborn/Lippstadt
FluLärmPadV§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluL%C3%A4rmPadV/3#abs-1 (1) Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Tag-Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Nacht-Schutzzone und zu dem anderen Teil in einer der Tag-Schutzzonen, so gilt sie als ganz in der Nacht-Schutzzone gelegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluL%C3%A4rmPadV/3#abs-2 (2) Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.