Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglärmschutzverordnung Paderborn/Lippstadt
FluLärmPadV§ 4
Stand: 26.08.2026
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.
Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.
Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.