Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglärmschutzverordnung Niederrhein
FluLärmNiederrheinV§ 2
Stand: 26.08.2026
Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Tag-Schutzzonen und seiner Nacht-Schutzzone wird bestimmt durch die Verbindungslinien zwischen den in Anlage 1 genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.