Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen
FluLärmGeilenkV§ 2
Stand: 22.10.2020
Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Tag-Schutzzonen und seiner Nacht-Schutzzone wird bestimmt durch die Verbindungslinien zwischen den in Anlage 1 genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.