Gesetze / Floristmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung
FloristMFPrV§ 3 Gliederung der Prüfung
Stand: 17.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FloristMFPrV/3#abs-1 (1) Die Prüfungsanforderungen beziehen sich auf:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FloristMFPrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung besteht aus drei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 bis 5 und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach Maßgabe des § 6 Absatz 6.