Gesetze / Flächenerwerbsverordnung
FlErwV§ 5 Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 30.09.2010 – C-239/09
- EuGH, 16.12.2010 – C-239/09Zitiert von 13
- KG, 26.08.2010 – 22 U 202/09Zitiert von 1
- BGH, 12.12.2014 – V ZR 109/14Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im Beitrittsgebiet durch den Pächter: Überprüfbarkeit der Verkehrswertermittlung durch die Privatisierungsstelle; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über dem Wertansatz liegenden KaufpreisbetragesZitiert von 9
- BGH, 23.04.2021 – V ZR 147/19Erwerb landwirtschaftlicher Flächen im Beitrittsgebiet: Beachtlichkeit der Privatisierungsgrundsätze; Einholung eines Verkehrswertgutachtens für die anzukaufende FlächeZitiert von 5
- BGH, 23.04.2021 – V ZR 248/19Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet: Rechtsnormcharakter und Außenwirkung der Privatisierungsgrundsätze der BVVGZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 22.07.2020 – II R 32/18Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund vertraglich vereinbarter AnpassungsklauselZitiert von 3
- KG, 26.04.2019 – 5 U 59/18
- KG, 26.08.2010 – 22 U 179/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 FlErwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FlErwV/5#abs-1 (1) Der Verkehrswert für landwirtschaftliche Flächen nach § 3 Abs. 7 Satz 1, Satz 6 und § 3a Abs. 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes wird ermittelt nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2110). Soweit für Acker- und Grünland regionale Wertansätze vorliegen, soll der Wert hiernach bestimmt werden. Die regionalen Wertansätze werden vom Bundesminister der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die regionalen Wertansätze als Ermittlungsgrundlage ungeeignet sind, unterbreitet die Privatisierungsstelle ein die Wertentwicklung berücksichtigendes Angebot. Kommt eine Einigung nicht zustande, können der Kaufbewerber oder die Privatisierungsstelle eine Bestimmung des Verkehrswertes durch ein Verkehrswertgutachten des nach § 192 des Baugesetzbuches eingerichteten und örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, bei dem auch die aktuelle Wertentwicklung nach Bieterverfahren für vergleichbare Flächen für die Verkehrswertermittlung heranzuziehen ist, verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FlErwV/5#abs-2 (2) Die Privatisierungsstelle kann verlangen, daß unbebaute Flächen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude miterworben werden, die aufgrund des räumlichen Zusammenhangs mit den nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes zu erwerbenden Flächen nicht anderweitig verwertet werden können.