Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
FlBeihV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen.
Änderungsverlauf
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13.12.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I 2720)
BGBl. I S. 2720
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04.07.2008 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2008 (BGBl. I 1227)
BGBl. 2008 I S. 1227
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