Gesetze / Fischwirtausbildungsverordnung
FischwAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Fischwirtausbildungsverordnung
FischwAusbVStand: 10.06.2019
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.