Gesetze / Fischetikettierungsverordnung FischEtikettV § 8 Inkrafttreten Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.