Gesetze / Finanzschlichtungsstellenverordnung
FinSV§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 27 FinSV →
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- LG Düsseldorf, 23.05.2019 – 8 O 188/18Zitiert von 5
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinSV/27#abs-1 (1) Die §§ 11 bis 20 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Februar 2017 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinSV/27#abs-2 (2) Die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2002 (BGBl. I S. 2577), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) geändert worden ist, tritt am 31. Januar 2017 außer Kraft.