Gesetze / Finanzschlichtungsstellenverordnung
FinSV§ 14 Vergütung der Schlichter
Stand: 10.06.2019
Einem Schlichter darf eine Vergütung, die vom Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens abhängig gemacht wird, nicht gewährt werden.
Gesetze / Finanzschlichtungsstellenverordnung
FinSVStand: 10.06.2019
Einem Schlichter darf eine Vergütung, die vom Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens abhängig gemacht wird, nicht gewährt werden.