Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO LFM NRW§ 53 Aufgabenstellung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Stand: 26.08.2026
Der für Finanzfragen zuständige Ausschuss bereitet im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere die Feststellung des Haushaltsplans und die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Medienkommission vor. Er begleitet im Übrigen beratend die Haushalts- und Wirtschaftsführung durch die Direktorin oder den Direktor.