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FinO LFM NRW

§ 51 Kostenrechnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zur Ergänzung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts kann die LFM NRW eine auf ihre Aufgaben und Struktur abgestellte Kostenrechnung einrichten. In diesem Falle hat die Kostenrechnung zu enthalten:

1. die aus der Finanzbuchhaltung abgeleiteten Gesamtkosten,

2. die Kosten der auf Grund der Aufgaben und Struktur der LFM NRW notwendigen Kostenstellen.

§ 50 § 52