Gesetze / Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
FinDAG§ 14 (weggefallen)
Stand: 01.10.2021
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt am Main, 26.08.2015 – 7 L 2174/15.F
- BVerwG, 23.11.2011 – 8 C 18/10Abwicklungsanordnung ist öffentlich-rechtliche MaßnahmeZitiert von 21
- BVerwG, 15.12.2010 – 8 C 37/09Zweck des Anlegerschutzes; Rechtscharakter der AbwicklungsanordnungZitiert von 24
- OLG Frankfurt am Main, 21.09.2023 – WpÜG 1/21
- OLG Frankfurt am Main, 07.11.2013 – WpÜG 1/13
- VG Frankfurt am Main, 27.09.2011 – 9 L 1814/11.FZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 13.09.2011 – 6 A 226/11Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 FinDAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 14 FinDAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.