Gesetze / Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

FinDAG

§ 14 (weggefallen)

Stand: 01.10.2021

Bund2 Fassungen7 Entscheidungen

Für § 14 FinDAG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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