Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
FinÖPNVV§ 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.
Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
FinÖPNVVStand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.