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Verordnung über Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.