Gesetze / Landesrecht Brandenburg / FeuLV · GVBl.II/22, [Nr. 68]

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV)

27 Normen · ausgefertigt 04.10.2022 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Laufbahnen
  3. § 3 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  4. § 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
  5. § 5 Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
  6. § 6 Ende des Vorbereitungsdienstes
  7. § 7 Laufbahnausbildung außerhalb eines Beamtenverhältnisses
  8. § 8 Anderweitiger Erwerb der Laufbahnbefähigung
  9. § 9 Feuerwehrprüfungsausschuss
  10. § 10 Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
  11. § 11 Probezeit
  12. § 12 Probezeitverkürzung
  13. § 13 Dienstliche und eigene Fortbildung
  14. § 14 Förderung der Leistungsfähigkeit
  15. § 15 Beförderungen
  16. § 16 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
  17. § 17 Zulassung zum Aufstieg
  18. § 18 Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
  19. § 19 Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
  20. § 20 Aufstieg in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
  21. § 21 Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
  22. § 22 Nachteilsausgleich
  23. § 23 Schwerbehinderte Menschen
  24. § 24 Teilzeitbeschäftigung
  25. § 25 Andere Bewerberinnen und Bewerber, Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
  26. § 26 Ausschreibung
  27. § 27 Übergangsbestimmung