Gesetze / Landesrecht Brandenburg / FeuLV · GVBl.II/22, [Nr. 68]
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV)
27 Normen · ausgefertigt 04.10.2022 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Laufbahnen
- § 3 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
- § 5 Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
- § 6 Ende des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Laufbahnausbildung außerhalb eines Beamtenverhältnisses
- § 8 Anderweitiger Erwerb der Laufbahnbefähigung
- § 9 Feuerwehrprüfungsausschuss
- § 10 Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
- § 11 Probezeit
- § 12 Probezeitverkürzung
- § 13 Dienstliche und eigene Fortbildung
- § 14 Förderung der Leistungsfähigkeit
- § 15 Beförderungen
- § 16 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
- § 17 Zulassung zum Aufstieg
- § 18 Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
- § 19 Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
- § 20 Aufstieg in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
- § 21 Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
- § 22 Nachteilsausgleich
- § 23 Schwerbehinderte Menschen
- § 24 Teilzeitbeschäftigung
- § 25 Andere Bewerberinnen und Bewerber, Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
- § 26 Ausschreibung
- § 27 Übergangsbestimmung