Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz

FernUSG

§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.

§ 9 § 11