Gesetze / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG§ 22 Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft
Stand: 10.06.2019
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Die Kosten bei einer Vormundschaft oder Dauerpflegschaft schuldet der von der Maßnahme betroffene Minderjährige. Dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem anderen auferlegt hat.