nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 22 FamGKG — Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kosten bei einer Vormundschaft oder Dauerpflegschaft schuldet der von der Maßnahme betroffene Minderjährige. Dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem anderen auferlegt hat.