Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG

§ 442 Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/442#abs-1 (1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/442#abs-2 (2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

§ 441 § 443