Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 442 Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/442#abs-1 (1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/442#abs-2 (2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.