Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakO§ 92 Aufnahme und Stundentafel
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/92#abs-1 (1) Für die praxisintegrierte Ausbildungsform schließen Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen, der mit der Fachakademie kooperiert. Studierende der Fachakademie sind zugleich Auszubildende einer mit einer Fachakademie kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung. § 3 Abs. 2 Satz 3, § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sind nicht anwendbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/92#abs-2 (2) Dem Unterricht ist die Stundentafel nach Anlage 12 zugrunde zu legen.