Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakO§ 82 Zweiter Prüfungsabschnitt
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/82#abs-1 (1) Die praktische Abschlussprüfung ist im Fach Projektmanagement abzulegen. Sie erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs sowie die zugehörigen Ausbildungsinhalte des Berufspraktikums. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 380 Minuten; die zeitliche Verteilung liegt im Ermessen der Fachakademie. Die Prüfung umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation eines Projekts; auf die Planung und Evaluation dürfen zusammen nicht mehr als 120 Minuten entfallen. Zur Durchführung des Projekts werden Hilfskräfte zur Verfügung gestellt, die vom Prüfling zu unterweisen und anzuleiten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/82#abs-2 (2) Die Aufgaben werden vom Unterausschuss gestellt.