nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 82 FakO (Bayern) — Zweiter Prüfungsabschnitt

Fachakademieordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die praktische Abschlussprüfung ist im Fach Projektmanagement abzulegen. Sie erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs sowie die zugehörigen Ausbildungsinhalte des Berufspraktikums. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 380 Minuten; die zeitliche Verteilung liegt im Ermessen der Fachakademie. Die Prüfung umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation eines Projekts; auf die Planung und Evaluation dürfen zusammen nicht mehr als 120 Minuten entfallen. Zur Durchführung des Projekts werden Hilfskräfte zur Verfügung gestellt, die vom Prüfling zu unterweisen und anzuleiten sind.

(2) Die Aufgaben werden vom Unterausschuss gestellt.

---

Zitiervorschlag: § 82 FakO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/82

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
