Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
FahrmAusbV§ 7 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.