nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 FahrmAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.