Gesetze / Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
FahrlPrüfV§ 1 Errichtung
Stand: 10.06.2019
Für die Fahrlehrerprüfung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9, § 8 des Fahrlehrergesetzes) wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle ein Prüfungsausschuss errichtet.