Gesetze / FahrlAusbV · BGBl I 2018, 2, 15

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

5 Normen · ausgefertigt 02.01.2018 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2023 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 3 — Ausbildungsfahrschule1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. § 1 Ort und Ablauf der Ausbildung
  3. § 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
  4. § 3 Ausbildungsfahrschule
  5. § 4 Einweisungsseminar
  6. § 5 Übergangsbestimmungen
  7. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
  8. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
  9. Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
  10. Anlage 4 (zu § 4) Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2023 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 5 neueste Änderung
  2. 10.01.2020 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.