Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
FachbPrV§ 9 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachbPrV/9#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.