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§ 9 FachbPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.