Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst
FachV-nVD§ 51 Wiederholung
Stand: 25.08.2026
Bei erstmaligem Nichtbestehen kann die Zwischenprüfung einmal wiederholt werden; hierzu wird vom Prüfungsamt gesondert geladen. Der Vorbereitungsdienst wird dadurch nicht verlängert. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.