Bei erstmaligem Nichtbestehen kann die Zwischenprüfung einmal wiederholt werden; hierzu wird vom Prüfungsamt gesondert geladen. Der Vorbereitungsdienst wird dadurch nicht verlängert. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Bei erstmaligem Nichtbestehen kann die Zwischenprüfung einmal wiederholt werden; hierzu wird vom Prüfungsamt gesondert geladen. Der Vorbereitungsdienst wird dadurch nicht verlängert. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.