Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer und beschusstechnischer Dienst
FachV-ebtD§ 8 Ausbildungsbehörden
Stand: 25.08.2026
Die berufspraktische Ausbildung wird an den Ausbildungsbehörden durchgeführt. Ausbildungsbehörden sind das Landesamt für Maß und Gewicht und die von ihm bestimmten Eichämter.