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§ 8 FachV-ebtD (Bayern) — Ausbildungsbehörden

Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer und beschusstechnischer Dienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die berufspraktische Ausbildung wird an den Ausbildungsbehörden durchgeführt. Ausbildungsbehörden sind das Landesamt für Maß und Gewicht und die von ihm bestimmten Eichämter.