Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation

FachV-VermGeo

§ 53 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Ausbildungsqualifizierung dauert 18 Monate. Sie besteht aus einer sechsmonatigen Einführung in die Aufgaben der Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene bei der Beschäftigungsstelle und der Teilnahme am Vorbereitungsdienst der Regelbewerber und Regelbewerberinnen des jeweiligen Fachgebiets.

§ 52 § 54