Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation

FachV-VermGeo

§ 19 Schriftliche Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Prüfungsaufgaben:

1. Fachliche Grundlagen der Aufgaben des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Dauer: drei Stunden,

2. Beamten- und Verwaltungsrecht, Dauer: eine Stunde und 30 Minuten,

3. Staatskunde, Dauer: eine Stunde und 30 Minuten.

§ 18 § 20