Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation
FachV-VermGeo§ 18 Zulassung
Stand: 25.08.2026
Zur Qualifikationsprüfung wird zugelassen, wer den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hat. Dies ist durch entsprechende Leistungsnachweise darzulegen. Sie sind alle vier Monate entsprechend § 34 Abs. 2 und 3 zu erstellen.