Zur Qualifikationsprüfung wird zugelassen, wer den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hat. Dies ist durch entsprechende Leistungsnachweise darzulegen. Sie sind alle vier Monate entsprechend § 34 Abs. 2 und 3 zu erstellen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zur Qualifikationsprüfung wird zugelassen, wer den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hat. Dies ist durch entsprechende Leistungsnachweise darzulegen. Sie sind alle vier Monate entsprechend § 34 Abs. 2 und 3 zu erstellen.