Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation
FachV-VermGeo§ 11 Durchführung der Qualifikationsprüfungen
Stand: 25.08.2026
Die Qualifikationsprüfungen werden im Auftrag des Staatsministeriums vom jeweiligen Prüfungsausschuss durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.