Die Qualifikationsprüfungen werden im Auftrag des Staatsministeriums vom jeweiligen Prüfungsausschuss durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.
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Die Qualifikationsprüfungen werden im Auftrag des Staatsministeriums vom jeweiligen Prüfungsausschuss durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.