Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Verwaltungsinformatik

FachV-VI

§ 35 Inhalt des Zulassungsverfahrens

Stand: 25.08.2026

Bayern

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind zwei Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens drei Stunden unter Aufsicht zu fertigen; die Aufgaben sind so zu gestalten, dass sie ein Urteil über

1. Grundkenntnisse in Englisch oder das Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache und die Fähigkeit zum logischen Denken sowie

2. Kenntnisse aus dem Bereich der Mathematik

erlauben. Der Prüfungsausschuss kann Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben zulassen.

§ 34 § 36